Welche Batterien ab 18. Februar 2027 einen Pass benötigen
Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 erfasst Batterien für leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. Für andere Batteriekategorien ist aus dieser Vorschrift keine pauschale Batteriepasspflicht abzuleiten.
Welche Informationen zusammengeführt werden
Anhang XIII unterscheidet allgemein zugängliche Informationen, Angaben für berechtigte Stellen sowie Daten, die einzelnen Batterien zugeordnet werden. Dazu gehören je nach Zugriffsebene unter anderem Identifikation, Herstellerangaben, Material- und Leistungsinformationen sowie Status- und Lebenszyklusdaten.
Identität, Datenzugriff und Datenqualität zusammen denken
Ein eindeutiger Produktbezug und der vorgesehene Datenträger führen zum Pass. Gleichzeitig müssen Zugriffsrechte, Aktualisierungen und Verantwortlichkeiten geregelt werden. Ein QR-Code allein löst deshalb weder Datenqualität noch Governance.
Ein umsetzbarer Vorbereitungspfad
Beginnen Sie mit Scope und Produktfamilien, erstellen Sie ein Dateninventar, benennen Sie Quellen und Verantwortliche und prüfen Sie Pflichtfelder gegen vorhandene Systeme. Danach lassen sich Validierung, Veröffentlichung und laufende Aktualisierung in einen kontrollierten Prozess überführen.
DPP als Teil des Digital Thread
Produkt- und Stücklistendaten aus PLM, Material- und Lieferantendaten sowie Compliance-Nachweise können über PIM, RIM und Integrationen verbunden werden. Der DPP wird so zur kontrollierten Ausgabe eines vorhandenen Datenmodells statt zu einer parallelen Insellösung.
Häufige Fragen zum Batteriepass
Ab wann gilt die Batteriepasspflicht?
Für die in Artikel 77 genannten Batteriekategorien ab 18. Februar 2027.
Müssen alle Informationen öffentlich sein?
Nein. Die Batterieverordnung sieht unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Informationsgruppen vor.
Reicht ein QR-Code als Batteriepass?
Nein. Der Datenträger ermöglicht den Zugriff. Dahinter werden kontrollierte Daten, Identifikatoren, Berechtigungen und ein Aktualisierungsprozess benötigt.
Fachliche Orientierung – keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Batterieverordnung und ergänzende anwendbare Rechtsakte.